Unsere Stadtauben = die verwilderte Haustaube

gehört – ob gewollt oder ungewollt – zum gewohnten Bild unserer Großstädte. Sie wird in punktuell hohen Populationen vor allem im Bereich der Innenstädte vorgefunden. Die Ursache liegt vor allem im großen Nahrungsangebot, meistens durch direktes Füttern seitens unbelehrbarer Bürger, aber auch durch Verschmutzungen von Straßen und Plätzen mit organischen Abfällen.

Gefahren
Der Befall eines Gebäudes mit Tauben ist eine Gefahr für die Bewohner. Weil sich am Körper und im Gefieder, in und um die Nester und Sitzflächen sowie im Kot der Tiere eine Vielzahl von Parasiten, Schädlingen und Krankheitserregern sehr gut entwickeln und massenhaft vermehren. Dazu gehören Zecken, Milben, Flöhe, viele Käferarten, Larven sowie Bakterien und Viren. Dadurch ist die Übertragung von Krankheiten wie Hirnhautentzündung, Salmonellose, Newcastle, Ornithose, Paratyphus, Histoplasmose, Cryptococcis, Aspergillosis und Allergien auf den Menschen möglich.

Die Exkremente der Tauben stellen auch eine ernst zu nehmende Gefahr für das Gebäude dar. Eine Taube produziert in einem Jahr ca. 8-10 kg Kot. Dieser enthält sehr aggressive Säuren, die sich in Farbe, Putz, Gestein, Metalldachrinnen und Abdeckbleche fressen und damit nicht nur unangenehme Gerüche oder optische Spuren hinterlassen, sondern auch die Oberflächen stark angreifen und Verstopfungen in Dachrinnen oder Fallrohren verursachen. Dadurch können Witterungseinflüsse, insbesondere Feuchtigkeit nachhaltig schädigend wirken.

Verantwortung
Wegen dieser Gefährdung gibt es schon Gerichtsurteile, die einen Gebäudeeigentümer und deren Verwaltungen verpflichten Maßnahmen gegen einen Taubenbefall am Gebäude zum Schutz seiner Mieter zu ergreifen.

Da die Angebote sehr vielfältig und von unterschiedlicher Qualität sind, sollen im Folgenden Hinweise gegeben werden, um die Auswahl zu erleichtern.

Rahmenbedingungen
Bei der Auswahl der geeigneten Abwehrmaßnahmen sollten Rahmenbedingungen beachtet werden:

Alle Maßnahmen müssen unter strikter Beachtung des Tierschutzes erfolgen. Alle Arbeiten sollten immer die absolute Effektivität, d. h. die dauerhafte und vollständige Verdrängung der Tauben zum Ziel haben. Die Abwehrsysteme sollten immer im Einklang mit der Ästhetik der Architektur und den Zielen des Denkmalschutzes stehen. Alle Abwehrmaterialien und Befestigungstechniken sind vor Beginn der Arbeiten auf ihre Brauchbarkeit (Gebäudeverträglichkeit, Statik, Brandschutz usw.) zu prüfen und abzustimmen. Die Maßnahmen sollten nur von Fachfirmen mit Nachweis von Referenzobjekten ausgeführt werden

Die Realität
Vorab sei gesagt, es gibt keine einfache Lösung für die Ratsuchenden! Aus Kostengründen werden Abwehrarbeiten häufig nur für Teile von Gebäuden in Auftrag gegeben. Solche Teilarbeiten gestatten den Tieren jedoch, in unmittelbarer Nähe ihres angestammten Heimatquartieres zu bleiben. Stadttauben werden demzufolge immer wieder versuchen, die alten Aufsitzflächen zurückzuerobern. Hierdurch werden die Abwehrsysteme rasch beschädigt und überwunden. Wenn zunächst nur Teile eines Gebäudekomplexes geschützt werden sollen, empfiehlt sich, die Maßnahme für gesamtheitliche Abschnitte anzuwenden; so z. B. eine ganze Fassadenseite oder – hälfte zu schützen. In jedem Fall müssen alle Arbeiten an der Dachkante beginnen, da sonst die Gebäude auch weiterhin von oben verschmutzt werden.

Ein wesentliches Qualitätskriterium ist sicherlich auch die Dauer der erfolgreichen Abwehrleistung. Häufig wird jedoch vergessen, für größere Abwehranlagen eine regelmäßige Kontrolle zu vereinbaren. Damit wird selbst bei guter Arbeitsausführung unter Verwendung bester Materialien die Anlage schneller unwirksam als gedacht und – im Falle von Vernetzungen – rasch auch tierschutzrechtlich bedenklich. Bei der Kontrolle werden kleinere Schäden (z. B. durch Fassadenarbeiten anderer Gewerke, mutwillige Beschädigungen durch Bewohner der Gebäude) rechtzeitig erkannt und größere Folgekosten vermieden.

Bauliche Maßnahmen
Grundsätzlich gilt, dass bei der Gestaltung von Simsen und Sockeln ab einem Winkel von 55° die Tauben i.d.R. nicht mehr aufsitzen können. Ist dies bauseitig nicht zu gewährleisten, müssen ggf. Abwehrsysteme angebracht werden.

Weitere Informationen finden Sie unter Abwehrsysteme!

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